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   VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07 (3)   

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https://dejure.org/2009,27760
VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07 (3) (https://dejure.org/2009,27760)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 06.01.2009 - 5 E 1614/07 (3) (https://dejure.org/2009,27760)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 5 E 1614/07 (3) (https://dejure.org/2009,27760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 Abs 1 AufenthG 2004, § 70 Abs 1 AufenthG 2004, § 67 Abs 3 AufenthG 2004, § 67 Abs 1 AufenthG 2004, Art 8 LRuaKommG HE 2005
    Zur Übernahme offener Verwaltungsverfahren bei einem gesetzlichen Zuständigkeitswechsel - Abschiebungskosten - Zur Erforderlichkeit einer Sicherheitsbegleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    (Zur Übernahme offener Verwaltungsverfahren bei einem gesetzlichen Zuständigkeitswechsel - Abschiebungskosten - Zur Erforderlichkeit einer Sicherheitsbegleitung)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1, VwGO § ... 52 Nr. 3 S. 2, VwGO § 58 Abs. 2, AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 71 Abs. 1, VwKG § 14 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 1, AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 1
    Abschiebungskosten, örtliche Zuständigkeit, Widerspruchsverfahren, Klage, Kostenerstattung, begleitete Abschiebung, Verhältnismäßigkeit, Rückübernahmeabkommen, Jugoslawien, INPOL, Gewaltbereitschaft, Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
    Die Entscheidung des BVerwG vom 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182, steht dem nicht entgegen, denn dort wurde das außer Kraft getretene AuslG angewendet, weil erst während des Berufungsverfahrens neues Recht in Kraft getreten war.

    Kosten der Abschiebung sind daher von der Behörde geltend zu machen, die die Abschiebung angeordnet hat (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182).

    Dies kommt auch in § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG mit der dort ausdrücklich vorgenommenen Begrenzung der Kostenhaftung auf eine "erforderliche" Begleitung zum Ausdruck (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

    Die Begleitung muss objektiv erforderlich sein (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

    Sofern die Erforderlichkeit einer Begleitung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer Umstände nicht offen zutage liegt, muss sie von der Behörde ggf. in nachvollziehbarer Weise benannt und belegt werden (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 8 S 3345/94

    Zum gesetzlichen Parteiwechsel im Falle eines Kompetenzübergangs auf eine andere

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
    Sieht man in dieser Regelung nicht zugleich die Anordnung, noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren durch die neu zuständig gewordene Behörde fortzuführen, ergibt sich aus der Rechtsprechung, der das erkennende Gericht folgt, dass bei Übergang eines Aufgabenkreises der öffentlichen Verwaltung auf eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft in Verwaltungsstreitverfahren, die sich auf den übergegangenen Aufgabenkreis beziehen, ein gesetzlicher Parteiwechsel stattfindet, indem die nunmehr zuständige Körperschaft an die Stelle der bislang zuständig gewesenen Körperschaft in das anhängige Verfahren eintritt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 06.03.1975 - IV B 1150/74 -, OVGE 31, 8; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1969 - II 708/67 - ESVGH 20, 145; Beschl. v. 08.03.1995 - 8 S 3345/94 - juris).
  • VG Hamburg, 28.06.2007 - 15 K 2007/06

    Erstattung von durch amtliche Begleitung während eines Fluges entstandener Kosten

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
    Zur Begründung der Erforderlichkeit einer amtlichen Begleitung darf die Behörde nicht lediglich auf registrierte Verurteilungen oder eingestellte Ermittlungsverfahren zurückgreifen, wenn sich hieraus eine Gewaltbereitschaft nicht offensichtlich ergibt (VG Hamburg, Urt. v. 28.06.2007 - 15 K 2007/06 - juris, Rdnr. 40; ähnlich VG Darmstadt. 8. Kammer, Urt. v. 18.01.2006 - 8 E 1402/05 - juris, Rdnr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1969 - II 708/67
    Auszug aus VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
    Sieht man in dieser Regelung nicht zugleich die Anordnung, noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren durch die neu zuständig gewordene Behörde fortzuführen, ergibt sich aus der Rechtsprechung, der das erkennende Gericht folgt, dass bei Übergang eines Aufgabenkreises der öffentlichen Verwaltung auf eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft in Verwaltungsstreitverfahren, die sich auf den übergegangenen Aufgabenkreis beziehen, ein gesetzlicher Parteiwechsel stattfindet, indem die nunmehr zuständige Körperschaft an die Stelle der bislang zuständig gewesenen Körperschaft in das anhängige Verfahren eintritt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 06.03.1975 - IV B 1150/74 -, OVGE 31, 8; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1969 - II 708/67 - ESVGH 20, 145; Beschl. v. 08.03.1995 - 8 S 3345/94 - juris).
  • VG Darmstadt, 18.01.2006 - 8 E 1402/05

    AMTLICH; BEGLEITUNG; ERFORDERLICH; Kosten

    Auszug aus VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
    Zur Begründung der Erforderlichkeit einer amtlichen Begleitung darf die Behörde nicht lediglich auf registrierte Verurteilungen oder eingestellte Ermittlungsverfahren zurückgreifen, wenn sich hieraus eine Gewaltbereitschaft nicht offensichtlich ergibt (VG Hamburg, Urt. v. 28.06.2007 - 15 K 2007/06 - juris, Rdnr. 40; ähnlich VG Darmstadt. 8. Kammer, Urt. v. 18.01.2006 - 8 E 1402/05 - juris, Rdnr. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1975 - IV B 1150/74
    Auszug aus VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07
    Sieht man in dieser Regelung nicht zugleich die Anordnung, noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren durch die neu zuständig gewordene Behörde fortzuführen, ergibt sich aus der Rechtsprechung, der das erkennende Gericht folgt, dass bei Übergang eines Aufgabenkreises der öffentlichen Verwaltung auf eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft in Verwaltungsstreitverfahren, die sich auf den übergegangenen Aufgabenkreis beziehen, ein gesetzlicher Parteiwechsel stattfindet, indem die nunmehr zuständige Körperschaft an die Stelle der bislang zuständig gewesenen Körperschaft in das anhängige Verfahren eintritt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 06.03.1975 - IV B 1150/74 -, OVGE 31, 8; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1969 - II 708/67 - ESVGH 20, 145; Beschl. v. 08.03.1995 - 8 S 3345/94 - juris).
  • VG Saarlouis, 16.02.2021 - 6 K 115/19

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu Kosten zu aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    Vgl. auch VG Aachen, Urt. v. 9.1.2013, 8a K 1863/10, juris Rn. 32 und VG Bayreuth, Beschl. v. 25.2.2014, B 4 K 12.846, juris Rn. 36; sowie - betreffend den Eintritt in anhängige Verwaltungsverfahren infolge eines gesetzlichen Zuständigkeitsübergangs - VG Darmstadt, Urt. v. 6.1.2009, 5 E 1614/07, juris m.w.N.
  • VG Oldenburg, 15.02.2010 - 11 A 3104/08

    Bezug des Unterbrechungstatbestands gem. § 70 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Strafrechtliche Verurteilungen können die Erforderlichkeit der Sicherheitsbegleitung nur dann ohne weiteres begründen, wenn sich aus ihnen offensichtlich eine Gewaltbereitschaft ergibt (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 06. Januar 2009 - 5 E 1614/07 (3) -, Juris Rn. 30 m.w.N.) und sie noch nicht sehr lange zurückliegen (vgl. VG München, Urteil vom 29. Januar 2009 - M 12 K 08.1946 - Juris Rd. 85).
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